Die Rohmühle bei Heiligenmoschel
Von Hans Steinebrei

Nicht weit von Heiligenmoschel, in einem schönen und stillen Tal, durch das der Moschelbach abwärts fließt gegen Gehrweiler zu, liegt am äußersten Zipfel des Landkreises Kaiserslautern eine alte Mühle, die Rohmühle. Sie hat schon viele Jahre ihre Funktion als Mahlmühle aufgegeben. Sie steht in den Rohwiesen, die anfangs des 17. Jahrhunderts bezeugt sind. Das mittelhochdeutsch "ro" bedeutet neuhochdeutsch, roh, rauh, hart, fest. Das Mühlrad und sonstige Mühlenutensilien sind heute nicht mehr vorhanden.
Der Autor hat Beziehungen zu dieser Mühle, da seine Urgroßmutter Lutz daraus stammte. (1824 - 1873). Sie heiratete 1851 Georg Rahm VI. von Heiligenmoschel.

Die Geschichte dieser Mühle ist in den Zweibrücker Akten betr. Heiligenmoschel im Landesarchiv Speyer dokumentiert. Unterlagen, die der verstorbene Rektor und Ortsbürgermeister Rudolf Leppla aus Speyer bekam und eigene Forschungen in Speyer wurden für diesen Beitrag verwendet.

Die früheste Erwähnung der Rohmühle war im Jahre 1601. Heiligenmoschel war damals wieder im Besitz des Herzogs von Zweibrücken und Pfalzgraf Johannes I. Graf zu Sponheim und Veldenz, Herzog in Bayern, ausgenommen einige Rechte, die Johann Gottfried von Sickingen zustanden. Drei Hofgüter und eine Mahlmühle gab es im damaligen Heiligenmoschel. Letztere erhielt der Untertan Michael Rauscher für zehn Jahre verliehen. Er sollte das alte Mahlwerk und das mangelhafte Geschirr "auf seine Kosten richten" und im guten Bau halten, was ihm am Ende des Beständnisses gutgerechnet werden sollte. Bisher kostete die Mühle 15 Malter beiderlei Frucht. Jetzt sollte er aber neun Malter Korn und acht Malter Hafer Lauterer Maß liefern. Von der Sickinger Fron sollte er befreit werden, die Heiligenmoscheler aber leisten. Außerdem benötigte die Mühle ein neues Dach. Zur Mühle gehörten zwölf Morgen Ackerland und eine kleine Wiese.

Nachdem der Müller gestorben war, bat seine Wittib den Fürsten, da sie des Müllerhandwerks unerfahren sei, um die Schätzung durch einen Unparteiischen. Sie erwähnte, dass ihr Mann einen neuen Stall und einen Keller gebaut hatte.
Vom Schultheiß wurde Wendel Weipert aus Künzhausen am Kocher vorgeschlagen, der drei Jahre die Mühle zu "Simpach" besessen hatte. Er erhielt 1608 einen Erbbestandsbrief für zwölf Jahre.) Er zeigte sich jedoch sehr fahrlässig und saumselig und hatte den Mahlern aus guter Frucht "Borßmehl" geliefert, so dass sich die Gemeinde beschwert hatte.
So wurde angeordnet, dass er die Mühle bis Weihnachten räumen solle. Plötzlich machte er sich aus dem Staube und ließ die Bürgen zahlen. Diese machten eine Eingabe im Jahre 1613 um Erlaß der zehn Gulden. Auf Grund der Befürwortung des neuen Landschreibers Wilhelm Drescher wurde es genehmigt.

Als nächster bekam Lorenz Elbinger die Mühle für neun Jahre verliehen. Laut Erbbestandsbrief von 1619 erhielt er sie für weitere zwölf Jahre, musste nunmehr zehn Malter Korn und zehn Malter Hafer liefern. Die neuen Bürgen waren Hans Schneider und Hans Weber aus Heiligenmoschel.
Es brach jedoch eine schwere Zeit, nicht nur für den Müller, sondern die Bevölkerung von Heiligenmoschel an. Mit der Besetzung der Pfalz durch die Spanier machte man 1621 mit dem Dreißigjährigen Krieg Bekanntschaft, der unsägliches Leid über Land und Bevölkerung brachte. 1624 schrieb der Landschreiber Werner Keßler nach Zweibrücken: Ich hab den Damm an dem Mühlweiher, der durch die Soldaten angegraben wurde, richten lassen, dass man die Mühle wieder brauchen kann. Die Felder waren unbearbeitet. Obwohl die Mühle wieder instand ist, ließen die Untertanen wenig mahlen, weil es an Frucht mangelte. Man suchte einen neuen Müller, da letzterer das Dorf verließ und hoffte den alten Pachtzins wieder zu erhalten. Es meldete sich anfangs niemand bis auf den Müller Heinrich Schwarz aus Cölln.
Der Landschreiber verhandelte mit ihm und versuchte für zwei Jahre einen Pachtvertrag zu erreichen mit 16 Malter Frucht pro Jahr. Wenn die Pachtsumme nicht zu erreichen ist, soll er weniger abliefern. Eine Übernahme der Mühle wurde jedoch nicht erreicht.

1625 erfahren wir über Heiligenmoschel aus einem Brief, den der Landschreiber Wilhelm Decker an den Fürsten von Zweibrücken schrieb: "Die armen nun schon etliche Jahre ganz verlassenen Leute seien dieser Mühe schon Wert (d.h. mal nach Heiligenmoschel zu kommen und sich zu informieren), zumal noch Mord und ander Unglück zu befürchten sei ... die Einwohner betreffend seien meistenteils gehorsame und willige Untertanen, aber zu dieser Zeit die blutärmsten Leut die wir im Lande haben. Kein Dorf sei so oft und vielmals ausgeplündert worden. Deshalb sei es auch lange Zeit unbewohnt gestanden, auch etliche mit Weib uns Kindern dem Betteln nachzuziehen genötigt worden. Es sei auch kein Tag am Himmel, an welchem die durchziehenden Soldaten nicht speisten und von3) ihnen Schaden leiden mussten.
Es wäre eine gute Tat "an diesem armen Haufen" die Kriegsbeschwerden zu lindern. Die geplagten Wirtschaften, die nur ärgerliche Häuser seien, an welchem sich lauter leichtfertig Gesindel, andere Leut zu schaden, versammelt und aufhält, sollten geschlossen werden. Die beiden Wirte sollten Ackerbau betreiben. Dadurch wären die Ursachen des "ärgerlichen Lebens" abgeschafft."
Das Jahr 1632 brachte durch den Rückzug der Spanier von Rockenhausen nach Lauterecken die Niederbrennung Heiligenmoschels, vermutlich mit der Ermordung, Verschleppung und der Flucht fast aller Bewohner des Dorfes. Dargestellt ist diese Szene in dem Kupferstich von Merian in dem Theatrum Europäum von 1635, wobei Heiligenmoschel in Flammen steht. Bei der Wiederbesiedlung von Heiligenmoschel sind nur noch wenige alte Namen von den früheren Bewohnern zu finden, wie Frenger Carl, Metzler Paul, Weber Simon und Ulrich und Metz Jacob.

Der nächste Eintrag über die Rohmühle bzw. deren Güter sind am 21. November 1659 zu finden. Die Äcker und Wiesen der verfallenen Rohmühle wurden für fünf Malter, ein Viernzel Hafer und Korn auf zehn Jahre an Jacob Metz versteigert. Weitere Bieter waren Marx Ulrich, Weber Hans Nickel und Koch Hans Nickel. 1686 wird berichtet, dass ein Balthasar Sernater die Ziegeln vom Dach und die Steine vom Haus der Rohmühle entfernt hatte, um sie nach Schallodenbach zu verkaufen. Hiermit war die Mühle ganz dem Ruin freigegeben. Beim Oberamt Meißenheim meldete sich 1687 ein Nicklas Müller, auf dem Ingelheimer Grund wohnhaft, der die Mühle aufbauen will, wenn er sie etliche Jahre frei und eine billige Pacht erblich verliehen bekommt. Eins) Vertrag kam jedoch nicht zustande. Erst wieder 1711 glaubt man wieder auf der Suche nach einem Müller Erfolg zu haben. Der Schultheiß wandte sich an die schwedische Rentkammer des Herzogtums Zweibrücken: "aus Mangel an einer eigenen Mühle müssten die Einwohner des Dorfes die Früchte zwei Stunden wegs weit zu ausländischen Mühlen im Churpfälzischen fahren und all dorten mahlen lassen. Die Mühle soll öffentlich versteigert werden." Er selbst bietet dafür acht Malter Korn jährlich einschließlich der beiden Weiher. Die Publikation wurde im ganzen Amt vorgenommen und wurde auf den 7. November 1711 festgelegt. Landschreiber Vißing selbst bemühte sich zu kommen. Er musste aber feststellen, dass niemand erschienen war und kehrte unverrichteter Dinge zurück. Der Schultheiß Daniel Rahm nutzte die Tatsache aus und verlangte nach dem Aufbau der Mühle, vier Freijahre und noch Land dazu. Es kam jedoch nicht zum Abschluss des Vertrages, da er noch mehr erreichen wollte.

Inzwischen wurde er Teilhaber des Fölklingischen Hofgutes, was wohl seine Unterschriftenverweigerung beeinflusste. Ein anderer Interessent war der Müller Christian Justi von Roth bei Meißenheim. Er versprach die Mühle aufzubauen, wenn er sie erbbeständlich erhalten würde und neun Morgen schlechter Äcker am Berg bepflanzen darf, da die anderen verpachtet waren. Er möchte auch 60 Baumstämme gratis zum Aufbau der Mühle bekommen, sechs Malter Korn liefern, für die Wiesen und Gärten um die Mühl vier Gulden Zins zahlen, nicht gezwungen werden, den Mühlwoog mit Wasser zu füllen, da die Instandsetzung mindestens 100 Gulden kosten würde. Außerdem will er das Wasser direkt in die Mühle leiten. Weiterhin verlangt er nicht zu Geldabgaben oder Frondiensten herangezogen zu werden und die Mühle zur Bannmühle erklärt wird, d.h. alle Heiligenmoscheler, es sind etwa 20 Familien, müssen dort mahlen lassen. Er glaubt, bis Frühjahr 1716 wieder mahlen zu können. Da kein anderes Gebot vorhanden war, willigte Zweibrücken am 23. Mai 1715 ein, nachdem über 70 Jahre keine Erträgnisse zu erhalten waren. Bis 1721 lief alles gut, aber dann bekam er Schwierigkeiten mit der Gemeinde wegen Abgaben und verklagte 1723 die Gemeinde, weil sie in fremden Mühlen mahlen lassen würde. Das gespannte Verhältnis bewegte ihn, 1725 die Mühle mit dem Niedermüller zu Jeckenbach Casimir Mühlberger zu tauschen. Enttäuscht stellte er fest, dass man ihn schamlos betrogen hatte, da die nötigen Mühlgeräte nicht mehr vorhanden waren. Er bittet das Oberamt, ihm wieder zu seiner alten Mühle zu verhelfen. Mühlberger, aus der Gascogne in Frankreich, war ein unliebsamer Zeitgenosse, wie berichtet wird. Er richtete 1727 eine Beschwerde über die Gemeinde Heiligenmoschel nach Meißenheim. Die Erwiderung des Bürgermeisters Daniel Rahm ließ nicht lange auf sich warten. "Hätte er das wenige bezahlt, wäre er nicht gepfändet worden. Außerdem wisse er nicht, dass die Mühle eine Bannmühle wäre. Es täte gut, wenn er sich nicht so faul und nachlässig zeige und die Mahlgäste liefen wegen seiner Untreue fort, die er an ihnen verübt. Er halte die Mühle in schlechtem Stand, bisweilen ein Malter Korn drei Tage auf der Mühle liegen lässt und anderes mehr."

Am 29. April 1727 wurden der Müllermeister Pfaff von Meisenheim und Meister Franz von Rehborn beauftragt, die Mühle in Augenschein zu nehmen. Sie stellten fest, dass vieles nicht richtig und baufällig sei. Was der Hauptwoog, die Claus betreffe, sei er sehr verwahrlässigt und durch die Wassermaus durchbohrt. Wasserrad und Kambrad befänden sich in gutem Zustand. 1755 hat Mühlberger seinem Sohn Philipp die Mühle und die dazugehörigen Güter für 1100 Gulden verkauft. Da dieser aber ein armer Mann war, verkaufte er am 9. Februar 1761 für 1300 Gulden und einer "Carolin" Trankgeld6) die Mühle an den Gemeinsmann Joh. Carl Lutz von Gehrweiler. Einem Schreiben der Rentkammer von 1767 ist zu entnehmen, dass Lutz sie unterverpachtete, zunächst an einen Philipp Kumper und dann an Valentin Mannweiler von Hochstätten" Carl Lutz verstarb 1772 in Gehrweiler. Beim Abschluß des Pachtvertrages hatte er sich ausbedungen, dass bei der Verheiratung eines seiner Kinder dieser Vertrag sofort beendet ist. Dies war an Pfingsten 1776 der Fall, als sich seine Tochter Maria Marg. mit Peter Rahm vermählte. Von Zweibrücken wurde die Räumung angeordnet und ein neuer Erbbestandsbrief sollte ausgestellt werden. Die Witwe Lutz überließ Peter die Mühle für 1300 Gulden. Da der Erbteil seiner Frau 800 Gulden betrug, musste er noch 500 Gulden an seine Schwiegermutter zahlen. Der Erbbestandsbrief wurde dennoch nicht ausgestellt, weil man über das Vermögen des Carl Lutz noch Auskünfte einholen musste. Er hatte sieben Kinder und laut Inventar 5600 Gulden hinterlassen.

Endlich wurde am 13. Februar 1777 der Bestandsbriefs) unterzeichnet. Auch diesmal gabs wieder Verdruss mit der Gemeinde, weil die Einwohner begannen ihre Wiesen zu bewässern, so dass der Müller wegen großen Wassermangels nicht mahlen konnte. Eingaben an die Gemeinde und die fürstl. Rentkammer waren die Folge. Müller in Heiligenmoschel zu sein war ein schwieriges und glückloses Unterfangen. Jede Partei hatte scheinbar ihre berechtigten Gründe. In erster Linie wollten die Bewohner ihre Bannmühle loswerden, um nicht der Willkür des Müllers ausgesetzt zu sein. Nach dem Tode von Peter 1783, übernahm Daniel Rahm 1784 die Mühle. 1789 kamen auch hier Beschwerden, wonach die Mahlgäste schlecht behandelt werden würden. Man machte Proben in auswärtigen Mühlen, die ergaben, dass man dort mehr Mehl von der eingebrachten Frucht erhielte als hier bei ihm. Man bittet das hochlöbliche Oberamt, dass eine unparteiische Kommission mit mühlverständigen Personen Prüfungen anstellen sollten die Mühlgerätschaften, Deich und Kamel in Augenschein zu nehmen. Da Daniel Rahm kein gelernter Müller sei, solle er sich Leute anschaffen, die das Mahlen und die Einrichtung verstehen. Unterschrieben war die Bittschrift von 19 Personen, vermutlich alle Heiligenmoscheler Familienvorstände.

Heinrich Frenger, Schuldiener, Nickel Hanenberger, Adam Frenger, Georg Rahm, Peter Rahm, Philipp Lutz, Carl Rahm,
Peter Reßel, Heinrich Braun.
Unterschriften: Philipp Leppla, Gerichtsschöffe, Heinrich Rahm, Gerichtsschöffe, Peter Leppla, Vorsteher, Michel Rahm, Daniel Rahm, Jerg Leppla, Daniel Rahm, Peter Rahm der Alte, Philipp Leppla, Michel Günther.

Daniel Rahm (1759 - 1824) blieb mit seiner Frau Anna Margaretha Lutz (1755 -1812) weiterhin Pächter der Mühle. Über die Versteigerung des Erbgutes in der napoleonischen Zeit sind leider keine Unterlagen gefunden worden. Jedenfalls war der neue Steigerer der Zweibrücker Rentner Alexander Jacomin de Malespine. Vor dem Bezirksgericht Kaiserslautern wurde 1821 ein Prozeß geführt zwischen Rahm und Malespine. Daraus war zu erfahren, daß ein Erbbestandsbrief mit Rahm mit einer ermäßigten Pacht von sechs Malter Korn ausgestellt worden und die Bannerklärung schon vorher aufgehoben war.
Kurz vor dem Tode von Daniel Rahm, der 1820 noch ein neues Wohnhaus gebaut hatte, schloss seine einzige Tochter Barbara (1796 - 1869), die seit 1813 mit Daniel Lutz (1789 - 1860) verheiratet war, mit dem Vertreter von Malespine einen Vertrag. Nach Zahlung von 500 Gulden konnte endlich die Ablösung der Erbpacht erreicht werden. Die Belastung früherer Jahre war jetzt beseitigt und man war Herr im eigenen Haus.

Im Grundstückskataster von Heiligenmoschel 1832 - 36 ist die Rohmühle als Haus Nr. 57 angegeben: Besitzer Daniel Lutz, Müller, Wohnhaus, Mahlmühle mit einem Gang, Scheune, Stallung, Kelterschuppen und Hofraum, Plan Nr. 955, Fläche 30 Dezimal. Plan Nr. 970 Wohnhäuschen mit Ödung, 20 Dezimal liegt auf der anderen Straßenseite Richtung Gehrweiler. Der größte Teil des Landbesitzes "hat angeblich die Ehefrau Barbara vor zehn Jahren an elterlichem Vermögen ererbt und ist auf den Namen des Besitzers eingetragen worden." Dazu gehörten noch Waldungen und der Rohmühlweiher und der Weiher am Heinzenrech. Sehr interessant ist der Passus, dass das ererbte Vermögen der Frau auf den Namen des Ehemanns eingetragen wurde. So war das damals auf dem Lande. Heute ist dies durch die neue Gesetzgebung der Zugewinngemeinschaft ab 1957 geändert. Eine Tochter von Daniel Lutz und Barbara Rahm war Elisabeth (1824 - 1873). Sie ist die Urgroßmutter des Verfassers dieses Berichtes. Sie blieb nicht auf der Mühle, sondern heiratete meinen Urgroßvater Georg Rahm VI. von Heiligenmoschel (1825 - 1904). Er war Landwirt und gegen Ende des 19. Jahrhunderts Geschworener beim Oberlandesgericht in Zweibrücken. Dieser Tatsache haben wir es vermutlich zu verdanken, dass er sich dort auf eine fotografische Platte bannen ließ. Niemand aus der Familie wusste davon. Kurz vor seinem Tode schenkte er jedem seiner fünf Kinder ein solches Foto. Es ist das älteste, das wir von unseren Vorfahren besitzen.

Der Name Daniel Lutz sollte noch mehrmals der Rohmühle erhalten bleiben. Der Bruder von Elisabeth Lutz namens Daniel II. (1815 - 1874) heiratete eine Elisabeth Kolter. Ihr Sohn Daniel Lutz III. (1850 -1928) war mit einer Philippine Rahm (1853 - 1921) verheiratet. Sie erwarben sich weiteren Grundbesitz, so dass die Mühle mehr an Bedeutung verlor. Auf der anderen Straßenseite wurde 1878 ein neues Haus gebaut. Ihr Sohn hieß ebenfalls Daniel (1877 - 1961). Es war die vierte Generation, die den Namen Daniel Lutz trug. Aus der Ehe mit Anna Rahm gingen keine Kinder hervor. Bis in die dreißiger Jahre des 20. Jahrhunderts wurde nur noch für den Eigenbedarf gemahlen und bis 1948 geschrotet. Die Wasserkraft lieferte aber noch den eigenen Strom, bis die Mühle an die Elektrizitätsversorgung der Gemeinde Heiligenmoschel angeschlossen wurde. Die Landwirtschaft wurde weiterhin als Erwerbsquelle betrieben. Nach dem Tode des Besitzers übernahm die Erbengemeinschaft Richard und Edmund Rahm das ganze Anwesen mit 17 Hektar Wiesen, Wald und Äcker, 1975 wurden die Gebäude an einen Geschäftsmann namens Gromnitza und die Gromnitza-GmbH verkauft und die landwirtschaftlichen Grundstücke an einen Heiligenmoscheler Landwirt.

Heute ist der Bachadel der früheren Mühlenbesitzer ausgestorben. Das Mühlensterben betraf die meisten der Kleinmühlen. Die Mehlerzeugung erfolgt jetzt nur noch von wenigen Großmühlen industriell. Mühlenromantik aus der Vergangenheit gibt es nicht mehr. Es werden nur noch einige Mühlen zu musealen Zwecken erhalten, um die heutige Generation an die frühere Arbeitsweise zu erinnern.

Quellenangabe:
Aus: Heimatjahrbuch des Landkreises Kaiserlautern 2001
Die Rohmühle bei Heiligenmorschel von Hans Steinebre
i


Seit 2001 ist die Rohmühle im Besitz von H. Kutter.

Rohmühle
Kontakt Wert Links
Zimmer Geschichte
Ferienhaus
Verpflegung Kurse Umgebung Seminare
Örtlichkeit Rundgang Anfahrt
Seminarhaus
GESCHICHTE