Nicht weit von Heiligenmoschel, in einem schönen und stillen
Tal, durch das der Moschelbach abwärts fließt gegen Gehrweiler
zu, liegt am äußersten Zipfel des Landkreises Kaiserslautern eine
alte Mühle, die Rohmühle. Sie hat schon viele Jahre ihre Funktion
als Mahlmühle aufgegeben. Sie steht in den Rohwiesen, die anfangs des
17. Jahrhunderts bezeugt sind. Das mittelhochdeutsch "ro" bedeutet
neuhochdeutsch, roh, rauh, hart, fest. Das Mühlrad und sonstige Mühlenutensilien
sind heute nicht mehr vorhanden.
Der Autor hat Beziehungen zu dieser Mühle, da seine Urgroßmutter
Lutz daraus stammte. (1824 - 1873). Sie heiratete 1851 Georg Rahm VI. von
Heiligenmoschel.
Die Geschichte dieser Mühle ist in den Zweibrücker Akten betr. Heiligenmoschel
im Landesarchiv Speyer dokumentiert. Unterlagen, die der verstorbene Rektor
und Ortsbürgermeister Rudolf Leppla aus Speyer bekam und eigene Forschungen
in Speyer wurden für diesen Beitrag verwendet.
Die früheste Erwähnung der Rohmühle war im Jahre 1601. Heiligenmoschel
war damals wieder im Besitz des Herzogs von Zweibrücken und Pfalzgraf
Johannes I. Graf zu Sponheim und Veldenz, Herzog in Bayern, ausgenommen einige
Rechte, die Johann Gottfried von Sickingen zustanden. Drei Hofgüter und
eine Mahlmühle gab es im damaligen Heiligenmoschel. Letztere erhielt
der Untertan Michael Rauscher für zehn Jahre verliehen. Er sollte das
alte Mahlwerk und das mangelhafte Geschirr "auf seine Kosten richten"
und im guten Bau halten, was ihm am Ende des Beständnisses gutgerechnet
werden sollte. Bisher kostete die Mühle 15 Malter beiderlei Frucht. Jetzt
sollte er aber neun Malter Korn und acht Malter Hafer Lauterer Maß liefern.
Von der Sickinger Fron sollte er befreit werden, die Heiligenmoscheler aber
leisten. Außerdem benötigte die Mühle ein neues Dach. Zur
Mühle gehörten zwölf Morgen Ackerland und eine kleine Wiese.
Nachdem der Müller gestorben war, bat seine Wittib den Fürsten,
da sie des Müllerhandwerks unerfahren sei, um die Schätzung durch
einen Unparteiischen. Sie erwähnte, dass ihr Mann einen neuen Stall und
einen Keller gebaut hatte.
Vom Schultheiß wurde Wendel Weipert aus Künzhausen am Kocher vorgeschlagen,
der drei Jahre die Mühle zu "Simpach" besessen hatte. Er erhielt
1608 einen Erbbestandsbrief für zwölf Jahre.) Er zeigte sich jedoch
sehr fahrlässig und saumselig und hatte den Mahlern aus guter Frucht
"Borßmehl" geliefert, so dass sich die Gemeinde beschwert
hatte.
So wurde angeordnet, dass er die Mühle bis Weihnachten räumen solle.
Plötzlich machte er sich aus dem Staube und ließ die Bürgen
zahlen. Diese machten eine Eingabe im Jahre 1613 um Erlaß der zehn Gulden.
Auf Grund der Befürwortung des neuen Landschreibers Wilhelm Drescher
wurde es genehmigt.
Als nächster bekam Lorenz Elbinger die Mühle für neun Jahre
verliehen. Laut Erbbestandsbrief von 1619 erhielt er sie für weitere
zwölf Jahre, musste nunmehr zehn Malter Korn und zehn Malter Hafer liefern.
Die neuen Bürgen waren Hans Schneider und Hans Weber aus Heiligenmoschel.
Es brach jedoch eine schwere Zeit, nicht nur für den Müller, sondern
die Bevölkerung von Heiligenmoschel an. Mit der Besetzung der Pfalz durch
die Spanier machte man 1621 mit dem Dreißigjährigen Krieg Bekanntschaft,
der unsägliches Leid über Land und Bevölkerung brachte. 1624
schrieb der Landschreiber Werner Keßler nach Zweibrücken: Ich hab
den Damm an dem Mühlweiher, der durch die Soldaten angegraben wurde,
richten lassen, dass man die Mühle wieder brauchen kann. Die Felder waren
unbearbeitet. Obwohl die Mühle wieder instand ist, ließen die Untertanen
wenig mahlen, weil es an Frucht mangelte. Man suchte einen neuen Müller,
da letzterer das Dorf verließ und hoffte den alten Pachtzins wieder
zu erhalten. Es meldete sich anfangs niemand bis auf den Müller Heinrich
Schwarz aus Cölln.
Der Landschreiber verhandelte mit ihm und versuchte für zwei Jahre einen
Pachtvertrag zu erreichen mit 16 Malter Frucht pro Jahr. Wenn die Pachtsumme
nicht zu erreichen ist, soll er weniger abliefern. Eine Übernahme der
Mühle wurde jedoch nicht erreicht.
1625 erfahren wir über Heiligenmoschel aus einem Brief, den der Landschreiber
Wilhelm Decker an den Fürsten von Zweibrücken schrieb: "Die
armen nun schon etliche Jahre ganz verlassenen Leute seien dieser Mühe
schon Wert (d.h. mal nach Heiligenmoschel zu kommen und sich zu informieren),
zumal noch Mord und ander Unglück zu befürchten sei ... die Einwohner
betreffend seien meistenteils gehorsame und willige Untertanen, aber zu dieser
Zeit die blutärmsten Leut die wir im Lande haben. Kein Dorf sei so oft
und vielmals ausgeplündert worden. Deshalb sei es auch lange Zeit unbewohnt
gestanden, auch etliche mit Weib uns Kindern dem Betteln nachzuziehen genötigt
worden. Es sei auch kein Tag am Himmel, an welchem die durchziehenden Soldaten
nicht speisten und von3) ihnen Schaden leiden mussten.
Es wäre eine gute Tat "an diesem armen Haufen" die Kriegsbeschwerden
zu lindern. Die geplagten Wirtschaften, die nur ärgerliche Häuser
seien, an welchem sich lauter leichtfertig Gesindel, andere Leut zu schaden,
versammelt und aufhält, sollten geschlossen werden. Die beiden Wirte
sollten Ackerbau betreiben. Dadurch wären die Ursachen des "ärgerlichen
Lebens" abgeschafft."
Das Jahr 1632 brachte durch den Rückzug der Spanier von Rockenhausen
nach Lauterecken die Niederbrennung Heiligenmoschels, vermutlich mit der Ermordung,
Verschleppung und der Flucht fast aller Bewohner des Dorfes. Dargestellt ist
diese Szene in dem Kupferstich von Merian in dem Theatrum Europäum von
1635, wobei Heiligenmoschel in Flammen steht. Bei der Wiederbesiedlung von
Heiligenmoschel sind nur noch wenige alte Namen von den früheren Bewohnern
zu finden, wie Frenger Carl, Metzler Paul, Weber Simon und Ulrich und Metz
Jacob.
Der nächste Eintrag über die Rohmühle bzw. deren Güter
sind am 21. November 1659 zu finden. Die Äcker und Wiesen der verfallenen
Rohmühle wurden für fünf Malter, ein Viernzel Hafer und Korn
auf zehn Jahre an Jacob Metz versteigert. Weitere Bieter waren Marx Ulrich,
Weber Hans Nickel und Koch Hans Nickel. 1686 wird berichtet, dass ein Balthasar
Sernater die Ziegeln vom Dach und die Steine vom Haus der Rohmühle entfernt
hatte, um sie nach Schallodenbach zu verkaufen. Hiermit war die Mühle
ganz dem Ruin freigegeben. Beim Oberamt Meißenheim meldete sich 1687
ein Nicklas Müller, auf dem Ingelheimer Grund wohnhaft, der die Mühle
aufbauen will, wenn er sie etliche Jahre frei und eine billige Pacht erblich
verliehen bekommt. Eins) Vertrag kam jedoch nicht zustande. Erst wieder 1711
glaubt man wieder auf der Suche nach einem Müller Erfolg zu haben. Der
Schultheiß wandte sich an die schwedische Rentkammer des Herzogtums
Zweibrücken: "aus Mangel an einer eigenen Mühle müssten
die Einwohner des Dorfes die Früchte zwei Stunden wegs weit zu ausländischen
Mühlen im Churpfälzischen fahren und all dorten mahlen lassen. Die
Mühle soll öffentlich versteigert werden." Er selbst bietet
dafür acht Malter Korn jährlich einschließlich der beiden
Weiher. Die Publikation wurde im ganzen Amt vorgenommen und wurde auf den
7. November 1711 festgelegt. Landschreiber Vißing selbst bemühte
sich zu kommen. Er musste aber feststellen, dass niemand erschienen war und
kehrte unverrichteter Dinge zurück. Der Schultheiß Daniel Rahm
nutzte die Tatsache aus und verlangte nach dem Aufbau der Mühle, vier
Freijahre und noch Land dazu. Es kam jedoch nicht zum Abschluss des Vertrages,
da er noch mehr erreichen wollte.
Inzwischen wurde er Teilhaber des Fölklingischen Hofgutes, was wohl seine
Unterschriftenverweigerung beeinflusste. Ein anderer Interessent war der Müller
Christian Justi von Roth bei Meißenheim. Er versprach die Mühle
aufzubauen, wenn er sie erbbeständlich erhalten würde und neun Morgen
schlechter Äcker am Berg bepflanzen darf, da die anderen verpachtet waren.
Er möchte auch 60 Baumstämme gratis zum Aufbau der Mühle bekommen,
sechs Malter Korn liefern, für die Wiesen und Gärten um die Mühl
vier Gulden Zins zahlen, nicht gezwungen werden, den Mühlwoog mit Wasser
zu füllen, da die Instandsetzung mindestens 100 Gulden kosten würde.
Außerdem will er das Wasser direkt in die Mühle leiten. Weiterhin
verlangt er nicht zu Geldabgaben oder Frondiensten herangezogen zu werden
und die Mühle zur Bannmühle erklärt wird, d.h. alle Heiligenmoscheler,
es sind etwa 20 Familien, müssen dort mahlen lassen. Er glaubt, bis Frühjahr
1716 wieder mahlen zu können. Da kein anderes Gebot vorhanden war, willigte
Zweibrücken am 23. Mai 1715 ein, nachdem über 70 Jahre keine Erträgnisse
zu erhalten waren. Bis 1721 lief alles gut, aber dann bekam er Schwierigkeiten
mit der Gemeinde wegen Abgaben und verklagte 1723 die Gemeinde, weil sie in
fremden Mühlen mahlen lassen würde. Das gespannte Verhältnis
bewegte ihn, 1725 die Mühle mit dem Niedermüller zu Jeckenbach Casimir
Mühlberger zu tauschen. Enttäuscht stellte er fest, dass man ihn
schamlos betrogen hatte, da die nötigen Mühlgeräte nicht mehr
vorhanden waren. Er bittet das Oberamt, ihm wieder zu seiner alten Mühle
zu verhelfen. Mühlberger, aus der Gascogne in Frankreich, war ein unliebsamer
Zeitgenosse, wie berichtet wird. Er richtete 1727 eine Beschwerde über
die Gemeinde Heiligenmoschel nach Meißenheim. Die Erwiderung des Bürgermeisters
Daniel Rahm ließ nicht lange auf sich warten. "Hätte er das
wenige bezahlt, wäre er nicht gepfändet worden. Außerdem wisse
er nicht, dass die Mühle eine Bannmühle wäre. Es täte
gut, wenn er sich nicht so faul und nachlässig zeige und die Mahlgäste
liefen wegen seiner Untreue fort, die er an ihnen verübt. Er halte die
Mühle in schlechtem Stand, bisweilen ein Malter Korn drei Tage auf der
Mühle liegen lässt und anderes mehr."
Am 29. April 1727 wurden der Müllermeister Pfaff von Meisenheim und Meister
Franz von Rehborn beauftragt, die Mühle in Augenschein zu nehmen. Sie
stellten fest, dass vieles nicht richtig und baufällig sei. Was der Hauptwoog,
die Claus betreffe, sei er sehr verwahrlässigt und durch die Wassermaus
durchbohrt. Wasserrad und Kambrad befänden sich in gutem Zustand. 1755
hat Mühlberger seinem Sohn Philipp die Mühle und die dazugehörigen
Güter für 1100 Gulden verkauft. Da dieser aber ein armer Mann war,
verkaufte er am 9. Februar 1761 für 1300 Gulden und einer "Carolin"
Trankgeld6) die Mühle an den Gemeinsmann Joh. Carl Lutz von Gehrweiler.
Einem Schreiben der Rentkammer von 1767 ist zu entnehmen, dass Lutz sie unterverpachtete,
zunächst an einen Philipp Kumper und dann an Valentin Mannweiler von
Hochstätten" Carl Lutz verstarb 1772 in Gehrweiler. Beim Abschluß
des Pachtvertrages hatte er sich ausbedungen, dass bei der Verheiratung eines
seiner Kinder dieser Vertrag sofort beendet ist. Dies war an Pfingsten 1776
der Fall, als sich seine Tochter Maria Marg. mit Peter Rahm vermählte.
Von Zweibrücken wurde die Räumung angeordnet und ein neuer Erbbestandsbrief
sollte ausgestellt werden. Die Witwe Lutz überließ Peter die Mühle
für 1300 Gulden. Da der Erbteil seiner Frau 800 Gulden betrug, musste
er noch 500 Gulden an seine Schwiegermutter zahlen. Der Erbbestandsbrief wurde
dennoch nicht ausgestellt, weil man über das Vermögen des Carl Lutz
noch Auskünfte einholen musste. Er hatte sieben Kinder und laut Inventar
5600 Gulden hinterlassen.
Endlich wurde am 13. Februar 1777 der Bestandsbriefs) unterzeichnet. Auch
diesmal gabs wieder Verdruss mit der Gemeinde, weil die Einwohner begannen
ihre Wiesen zu bewässern, so dass der Müller wegen großen
Wassermangels nicht mahlen konnte. Eingaben an die Gemeinde und die fürstl.
Rentkammer waren die Folge. Müller in Heiligenmoschel zu sein war ein
schwieriges und glückloses Unterfangen. Jede Partei hatte scheinbar ihre
berechtigten Gründe. In erster Linie wollten die Bewohner ihre Bannmühle
loswerden, um nicht der Willkür des Müllers ausgesetzt zu sein.
Nach dem Tode von Peter 1783, übernahm Daniel Rahm 1784 die Mühle.
1789 kamen auch hier Beschwerden, wonach die Mahlgäste schlecht behandelt
werden würden. Man machte Proben in auswärtigen Mühlen, die
ergaben, dass man dort mehr Mehl von der eingebrachten Frucht erhielte als
hier bei ihm. Man bittet das hochlöbliche Oberamt, dass eine unparteiische
Kommission mit mühlverständigen Personen Prüfungen anstellen
sollten die Mühlgerätschaften, Deich und Kamel in Augenschein zu
nehmen. Da Daniel Rahm kein gelernter Müller sei, solle er sich Leute
anschaffen, die das Mahlen und die Einrichtung verstehen. Unterschrieben war
die Bittschrift von 19 Personen, vermutlich alle Heiligenmoscheler Familienvorstände.
Heinrich Frenger, Schuldiener, Nickel Hanenberger, Adam Frenger,
Georg Rahm, Peter Rahm, Philipp Lutz, Carl Rahm,
Peter Reßel, Heinrich Braun.
Unterschriften: Philipp Leppla, Gerichtsschöffe, Heinrich Rahm, Gerichtsschöffe,
Peter Leppla, Vorsteher, Michel Rahm, Daniel Rahm, Jerg Leppla, Daniel Rahm,
Peter Rahm der Alte, Philipp Leppla, Michel Günther.
Daniel Rahm (1759 - 1824) blieb mit seiner Frau Anna Margaretha
Lutz (1755 -1812) weiterhin Pächter der Mühle. Über die Versteigerung
des Erbgutes in der napoleonischen Zeit sind leider keine Unterlagen gefunden
worden. Jedenfalls war der neue Steigerer der Zweibrücker Rentner Alexander
Jacomin de Malespine. Vor dem Bezirksgericht Kaiserslautern wurde 1821 ein
Prozeß geführt zwischen Rahm und Malespine. Daraus war zu erfahren,
daß ein Erbbestandsbrief mit Rahm mit einer ermäßigten Pacht
von sechs Malter Korn ausgestellt worden und die Bannerklärung schon
vorher aufgehoben war.
Kurz vor dem Tode von Daniel Rahm, der 1820 noch ein neues Wohnhaus gebaut
hatte, schloss seine einzige Tochter Barbara (1796 - 1869), die seit 1813
mit Daniel Lutz (1789 - 1860) verheiratet war, mit dem Vertreter von Malespine
einen Vertrag. Nach Zahlung von 500 Gulden konnte endlich die Ablösung
der Erbpacht erreicht werden. Die Belastung früherer Jahre war jetzt
beseitigt und man war Herr im eigenen Haus.
Im Grundstückskataster von Heiligenmoschel 1832 - 36 ist die Rohmühle
als Haus Nr. 57 angegeben: Besitzer Daniel Lutz, Müller, Wohnhaus, Mahlmühle
mit einem Gang, Scheune, Stallung, Kelterschuppen und Hofraum, Plan Nr. 955,
Fläche 30 Dezimal. Plan Nr. 970 Wohnhäuschen mit Ödung, 20
Dezimal liegt auf der anderen Straßenseite Richtung Gehrweiler. Der
größte Teil des Landbesitzes "hat angeblich die Ehefrau Barbara
vor zehn Jahren an elterlichem Vermögen ererbt und ist auf den Namen
des Besitzers eingetragen worden." Dazu gehörten noch Waldungen
und der Rohmühlweiher und der Weiher am Heinzenrech. Sehr interessant
ist der Passus, dass das ererbte Vermögen der Frau auf den Namen des
Ehemanns eingetragen wurde. So war das damals auf dem Lande. Heute ist dies
durch die neue Gesetzgebung der Zugewinngemeinschaft ab 1957 geändert.
Eine Tochter von Daniel Lutz und Barbara Rahm war Elisabeth (1824 - 1873).
Sie ist die Urgroßmutter des Verfassers dieses Berichtes. Sie blieb
nicht auf der Mühle, sondern heiratete meinen Urgroßvater Georg
Rahm VI. von Heiligenmoschel (1825 - 1904). Er war Landwirt und gegen Ende
des 19. Jahrhunderts Geschworener beim Oberlandesgericht in Zweibrücken.
Dieser Tatsache haben wir es vermutlich zu verdanken, dass er sich dort auf
eine fotografische Platte bannen ließ. Niemand aus der Familie wusste
davon. Kurz vor seinem Tode schenkte er jedem seiner fünf Kinder ein
solches Foto. Es ist das älteste, das wir von unseren Vorfahren besitzen.
Der Name Daniel Lutz sollte noch mehrmals der Rohmühle erhalten bleiben.
Der Bruder von Elisabeth Lutz namens Daniel II. (1815 - 1874) heiratete eine
Elisabeth Kolter. Ihr Sohn Daniel Lutz III. (1850 -1928) war mit einer Philippine
Rahm (1853 - 1921) verheiratet. Sie erwarben sich weiteren Grundbesitz, so
dass die Mühle mehr an Bedeutung verlor. Auf der anderen Straßenseite
wurde 1878 ein neues Haus gebaut. Ihr Sohn hieß ebenfalls Daniel (1877
- 1961). Es war die vierte Generation, die den Namen Daniel Lutz trug. Aus
der Ehe mit Anna Rahm gingen keine Kinder hervor. Bis in die dreißiger
Jahre des 20. Jahrhunderts wurde nur noch für den Eigenbedarf gemahlen
und bis 1948 geschrotet. Die Wasserkraft lieferte aber noch den eigenen Strom,
bis die Mühle an die Elektrizitätsversorgung der Gemeinde Heiligenmoschel
angeschlossen wurde. Die Landwirtschaft wurde weiterhin als Erwerbsquelle
betrieben. Nach dem Tode des Besitzers übernahm die Erbengemeinschaft
Richard und Edmund Rahm das ganze Anwesen mit 17 Hektar Wiesen, Wald und Äcker,
1975 wurden die Gebäude an einen Geschäftsmann namens Gromnitza
und die Gromnitza-GmbH verkauft und die landwirtschaftlichen Grundstücke
an einen Heiligenmoscheler Landwirt.
Heute ist der Bachadel der früheren Mühlenbesitzer ausgestorben.
Das Mühlensterben betraf die meisten der Kleinmühlen. Die Mehlerzeugung
erfolgt jetzt nur noch von wenigen Großmühlen industriell. Mühlenromantik
aus der Vergangenheit gibt es nicht mehr. Es werden nur noch einige Mühlen
zu musealen Zwecken erhalten, um die heutige Generation an die frühere
Arbeitsweise zu erinnern.
Quellenangabe:
Aus: Heimatjahrbuch des Landkreises Kaiserlautern 2001
Die Rohmühle bei Heiligenmorschel von Hans Steinebrei
Seit 2001 ist die Rohmühle im Besitz von H. Kutter.
![]() |
![]() |
||||||||
![]() |
![]() |
||||||||
![]() |
|||||||||
![]() |
|||||||||
![]() |
![]() |
||||||||
| GESCHICHTE | ||